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Arbeitszeitrechner mit Pause: gesetzliche Pausen automatisch abziehen

Dieser Arbeitszeitrechner mit Pause zieht die gesetzliche Pause nach § 4 ArbZG automatisch ab: 30 Minuten ab mehr als sechs Stunden, 45 Minuten ab mehr als neun Stunden.

Arbeitszeit8:00 Std.
Dezimal
8,00 Std.
Industriestunden
8,00
Anwesenheit
8:30 Std.
Pause
30 Min.
So wurde gerechnet

16:30 − 08:00 = 8:30 Anwesenheit − 0:30 Pause = 8:00 Arbeitszeit

Wie der Rechner die Pause ansetzt

Der Rechner ermittelt zuerst Ihre Anwesenheit – die Spanne zwischen Beginn und Ende. Danach sucht er die Pause, die § 4 ArbZG für die daraus entstehende Arbeitszeit verlangt, und zieht sie ab.

Dass die Pausenpflicht an der Arbeitszeit hängt und nicht an der Anwesenheit, klingt nach einer Feinheit, hat aber eine sichtbare Folge: In zwei schmalen Bereichen zieht der Rechner weniger als den vollen Pausenwert ab.

Anwesenheit Abgezogene Pause Arbeitszeit
bis 6:00 Std. keine wie Anwesenheit
6:01 – 6:30 Std. so viel, dass 6:00 Std. bleiben 6:00 Std.
6:31 – 9:30 Std. 30 Minuten Anwesenheit − 0:30
9:31 – 9:45 Std. so viel, dass 9:00 Std. bleiben 9:00 Std.
über 9:45 Std. 45 Minuten Anwesenheit − 0:45

Ohne diese beiden Zwischenstufen würde das Ergebnis springen: Wer eine Minute länger anwesend ist, käme plötzlich auf eine kürzere Arbeitszeit als vorher.

Beispiele mit automatischer Pause

Anwesenheit Beginn Ende Pause Arbeitszeit
8:30 Std. 08:00 16:30 30 Min. 8:00 Std.
6:10 Std. 08:00 14:10 10 Min. 6:00 Std.
9:40 Std. 08:00 17:40 40 Min. 9:00 Std.
10:00 Std. 07:00 17:00 45 Min. 9:15 Std.

Was das Gesetz sonst noch verlangt

Drei Regeln stehen neben der reinen Dauer, und der Rechner kann sie Ihnen nicht abnehmen:

  • Die Pause muss im Voraus feststehen. Sie darf nicht davon abhängen, wie viel an diesem Tag gerade zu tun ist.
  • Höchstens sechs Stunden am Stück. Länger darf niemand ohne Ruhepause arbeiten, auch wenn die Gesamtpause stimmt.
  • Mindestens 15 Minuten je Abschnitt. Kürzere Unterbrechungen zählen nicht als Ruhepause.

Wer die Pause lieber selbst einträgt, schaltet den Automatikmodus ab und nutzt den Arbeitszeitrechner mit eigener Pausenzeit. Ergibt sich dabei eine Pause unter dem gesetzlichen Mindestwert, weist der Rechner darauf hin.

Pause, Ruhezeit und Höchstarbeitszeit

Drei Begriffe werden leicht verwechselt:

  • Die Ruhepause unterbricht die Schicht – darum geht es auf dieser Seite.
  • Die Ruhezeit liegt nach Feierabend: mindestens elf Stunden ununterbrochen, bevor die nächste Schicht beginnt (§ 5 ArbZG).
  • Die Höchstarbeitszeit begrenzt den Tag auf acht, im Ausgleich bis zu zehn Stunden (§ 3 ArbZG).

Für eine ganze Woche oder einen Monat rechnen die Wochenarbeitszeit berechnen und die monatliche Arbeitszeit weiter.

Rechtliche Grundlagen

  • § 4 ArbZG

    Die Arbeit ist durch im Voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei mehr als neun Stunden zu unterbrechen. Die Pausen können in Abschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander darf niemand ohne Ruhepause arbeiten.

  • § 4 ArbZG, Satz 1

    Die Ruhepausen müssen im Voraus feststehen. Wer erst im Lauf des Tages entscheidet, ob und wann Pause gemacht wird, erfüllt die Vorgabe nicht.

  • § 5 ArbZG

    Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit ist eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden einzuhalten. Sie ist etwas anderes als die Pause während der Schicht.

Häufige Fragen

Wie berechnet man die Arbeitszeit mit Pausen?

Zuerst die Anwesenheit, dann die Pause abziehen: Ende − Beginn − Pause = Arbeitszeit. Von 7:30 bis 17:00 sind 9:30 Stunden Anwesenheit; abzüglich 45 Minuten Pause bleiben 8:45 Stunden Arbeitszeit. Im Automatikmodus setzt der Rechner die Pause selbst, so wie § 4 ArbZG sie verlangt.

Wird die Pause als Arbeitszeit berechnet?

Nein. Ruhepausen zählen nach § 4 ArbZG nicht zur Arbeitszeit und werden üblicherweise nicht vergütet. Sie sind Zeit, über die Sie frei verfügen. Arbeits- oder Tarifvertrag können etwas Günstigeres regeln, etwa bezahlte Kurzpausen.

Ist die Arbeitszeit inklusive Mittagspause?

Nein, die Mittagspause ist darin nicht enthalten. Wer von 9:00 bis 17:00 im Betrieb ist, hat acht Stunden Anwesenheit, aber bei 30 Minuten Mittagspause nur 7:30 Stunden Arbeitszeit. Die Anwesenheit ist deshalb immer länger als die Arbeitszeit.

Ab wann ist eine Pause Pflicht?

Ab einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden. Bei genau sechs Stunden schreibt § 4 ArbZG keine Ruhepause vor. Ab mehr als neun Stunden steigt die Mindestpause von 30 auf 45 Minuten.

Darf ich die Pause am Stück ans Ende legen?

Nein. Eine Pause am Ende der Schicht unterbricht die Arbeit nicht mehr. § 4 ArbZG verlangt zusätzlich, dass niemand länger als sechs Stunden hintereinander ohne Ruhepause arbeitet. Die Pause muss also innerhalb der Arbeitszeit liegen.

Kann ich die Pause aufteilen?

Ja. Die Ruhepause darf in Abschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Drei Blöcke zu je 15 Minuten ergeben also 45 Minuten, zwei Blöcke zu je 15 Minuten ergeben 30 Minuten. Kürzere Unterbrechungen zählen nicht mit.

Warum zieht der Rechner manchmal weniger als 30 Minuten ab?

Weil die Pausenpflicht an der Arbeitszeit hängt, nicht an der Anwesenheit. Bei 6:10 Stunden Anwesenheit und 30 Minuten Pause bliebe eine Arbeitszeit von 5:40 Stunden übrig – so wenig, dass die Pflicht gar nicht ausgelöst worden wäre. Der Rechner zieht deshalb nur so viel ab, dass die Arbeitszeit genau bei sechs Stunden liegt.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die Ergebnisse ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.

Zuletzt aktualisiert: 29.09.2026 · Fehler gefunden?