Urlaubsanspruch berechnen: Urlaubsrechner nach BUrlG
Der Urlaubsrechner ermittelt Ihren Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz – auch anteilig, wenn Sie im Lauf des Jahres eingetreten oder ausgeschieden sind. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt bei einer Fünf-Tage-Woche 20 Tage im Jahr.
- Gesetzlicher Mindesturlaub
- 20 Tage
- Volle Beschäftigungsmonate
- 12
- Vertragsurlaub anteilig
- 30,00 Tage
Voller Anspruch: 30,00 Tage
Voller Jahresurlaub: Es greift keine Kürzung nach § 4 BUrlG.
Was der Rechner berücksichtigt
Tragen Sie Ihre vertraglichen Urlaubstage und Ihre Arbeitstage pro Woche ein – das genügt für den Normalfall. Eintritts- und Austrittsdatum brauchen Sie nur, wenn das Arbeitsverhältnis im Berechnungsjahr beginnt oder endet.
Der Rechner prüft dann drei Dinge in dieser Reihenfolge:
- Wartezeit (§ 4 BUrlG): Bestand das Arbeitsverhältnis schon sechs Monate?
- Teilurlaub (§ 5 Abs. 1 BUrlG): Greift einer der drei Fälle, in denen nur ein Zwölftel je vollem Monat zusteht?
- Rundung (§ 5 Abs. 2 BUrlG): Ergibt sich ein Bruchteil von mindestens einem halben Tag?
Unter dem Ergebnis steht, welche Regel angewendet wurde und warum.
Beispiele
| Fall | Vertrag | Ergebnis |
|---|---|---|
| Eintritt 01.08.2026 | 30 Tage | 5 volle Monate → 12,5 → 13 Tage |
| Eintritt 01.04.2026 | 20 Tage | Wartezeit endet am 30.09.2026 → 20 Tage |
| Austritt 31.03.2026 | 30 Tage | 3 volle Monate → 7,5 → 8 Tage |
| Austritt 30.09.2026 | 20 Tage | Zweite Jahreshälfte → 20 Tage |
| Teilzeit 3 Tage/Woche | 30 Tage (Vollzeit) | 30 × 3/5 → 18 Tage |
Der Unterschied zwischen dem dritten und dem vierten Fall überrascht viele: Wer im September geht, nimmt den vollen Jahresurlaub mit, wer im März geht, nur ein Viertel. Die Grenze liegt exakt zwischen dem 30. Juni und dem 1. Juli.
Der Sechs-Tage-Trick im Gesetz
§ 3 BUrlG nennt 24 Werktage – das klingt nach knapp fünf Wochen und ist es auch. Werktage sind nach dem Gesetz alle Tage außer Sonntagen und Feiertagen, der Samstag zählt also mit. Die 24 Tage verteilen sich damit auf eine Sechs-Tage-Woche.
Wichtig ist der Unterschied zu den Arbeitstagen: Werktage im Sinne des Urlaubsrechts schließen den Samstag ein, Arbeitstage im Sinne der Zeiterfassung meist nicht. Wie viele Arbeitstage ein Zeitraum tatsächlich hat, zeigt der Arbeitstage-Rechner.
Wer an fünf Tagen arbeitet, rechnet um: 24 ÷ 6 × 5 = 20 Tage. Das ist der gesetzliche Mindesturlaub, den die meisten Arbeitsverträge kennen. Viele Verträge liegen darüber, 30 Tage sind verbreitet.
| Arbeitstage pro Woche | Gesetzlicher Mindesturlaub |
|---|---|
| 6 | 24 Tage |
| 5 | 20 Tage |
| 4 | 16 Tage |
| 3 | 12 Tage |
| 2 | 8 Tage |
| 1 | 4 Tage |
Gesetzlicher und vertraglicher Urlaub
Der Unterschied wird wichtig, sobald gekürzt wird. Der gesetzliche Mindesturlaub ist geschützt: Er darf nicht unterschritten werden. Alles, was Ihr Vertrag darüber hinaus gewährt, ist freiwilliger Mehrurlaub – und für den darf der Vertrag eigene Regeln aufstellen, etwa eine anteilige Kürzung beim Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte.
Deshalb blendet der Rechner in genau diesem Fall einen Schalter ein. Was für Sie gilt, steht in Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag.
Wann der Urlaub verfällt
Grundsätzlich muss der Urlaub im laufenden Kalenderjahr genommen werden (§ 7 Abs. 3 BUrlG). Eine Übertragung ins nächste Jahr ist nur bei dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen zulässig, und dann muss er bis zum 31. März genommen sein.
Wie viele Tage Ihnen noch bleiben und was eine Auszahlung wert wäre, rechnet Resturlaub bei Kündigung berechnen aus. Für den Wert eines Urlaubstags brauchen Sie Ihren Stundenlohn – den ermittelt der Stundenlohn-Rechner aus dem Monatsgehalt.
Rechtliche Grundlagen
- § 3 BUrlG
Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage. Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind – also auch Samstage. Der Mindesturlaub rechnet damit auf einer Sechs-Tage-Woche; bei einer Fünf-Tage-Woche sind es 20 Tage.
- § 4 BUrlG
Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben.
- § 5 BUrlG
Ein Zwölftel des Jahresurlaubs je vollem Beschäftigungsmonat gibt es in drei Fällen: wenn die Wartezeit im Kalenderjahr nicht mehr erfüllt wird, wenn Sie vor Ablauf der Wartezeit ausscheiden, oder wenn Sie nach erfüllter Wartezeit in der ersten Jahreshälfte ausscheiden. Bruchteile von mindestens einem halben Tag werden aufgerundet.
Häufige Fragen
Wie berechnet man den anteiligen Urlaubsanspruch?
Jahresurlaub geteilt durch zwölf, mal die vollen Beschäftigungsmonate. Die Formel lautet also: Urlaubstage × Monate ÷ 12. Bei 30 Vertragstagen und fünf vollen Monaten sind das 30 × 5 ÷ 12 = 12,5 Tage, aufgerundet 13. Ein Monat zählt nur, wenn das Arbeitsverhältnis vom ersten bis zum letzten Tag bestand.
Wie viel Urlaub steht mir zu bei einer 40-Stunden-Woche?
Das hängt von den Arbeitstagen ab, nicht von den Stunden. Wer die 40 Stunden auf fünf Tage verteilt, hat gesetzlich mindestens 20 Urlaubstage; wer sie auf vier Tage verteilt, 16 Tage. Die Urlaubswoche ist in beiden Fällen gleich lang – es sind nur unterschiedlich viele Tage, die dafür gebraucht werden.
Wie viel Urlaub steht mir zu – gibt es eine Tabelle?
Der gesetzliche Mindesturlaub nach Arbeitstagen pro Woche: sechs Tage ergeben 24 Urlaubstage, fünf Tage 20, vier Tage 16, drei Tage 12, zwei Tage 8 und ein Tag 4. Grundlage ist § 3 BUrlG mit 24 Werktagen, umgerechnet auf Ihre Woche. Was Ihr Vertrag darüber hinaus gewährt, kommt obendrauf.
Wann habe ich Anspruch auf 30 Tage Urlaub?
Nur, wenn Arbeits- oder Tarifvertrag das vorsehen. Das Gesetz verlangt bei einer Fünf-Tage-Woche lediglich 20 Tage; die verbreiteten 30 Tage sind freiwilliger Mehrurlaub. Für diesen Teil darf der Vertrag eigene Regeln aufstellen, etwa eine anteilige Kürzung beim Ausscheiden – beim gesetzlichen Mindesturlaub geht das nicht.
Was ist die Wartezeit?
Der volle Urlaubsanspruch entsteht erst, wenn das Arbeitsverhältnis sechs Monate bestanden hat (§ 4 BUrlG). Davor haben Sie Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs je vollem Beschäftigungsmonat. Urlaub nehmen dürfen Sie trotzdem schon vorher, wenn der Arbeitgeber zustimmt.
Wie viel Urlaub bekomme ich, wenn ich mitten im Jahr anfange?
Ein Zwölftel pro vollem Beschäftigungsmonat, solange die Wartezeit im selben Kalenderjahr nicht mehr endet. Wer am 1. August anfängt, kommt auf fünf volle Monate und damit auf 5/12 des Jahresurlaubs. Endet die Wartezeit dagegen noch im selben Jahr – etwa bei Eintritt am 1. April – steht der volle Jahresurlaub zu.
Wird auf halbe Tage gerundet?
Nur nach oben. § 5 Abs. 2 BUrlG rundet Bruchteile ab einem halben Tag auf volle Tage auf. Kleinere Bruchteile bleiben stehen – aus 8,33 Tagen werden also nicht 8, sondern es bleiben 8,33 Tage. Viele Arbeitgeber runden trotzdem auf; schlechter stellen dürfen sie Sie nicht.
Wie berechnet sich der Urlaub in Teilzeit?
Nach dem Verhältnis der Arbeitstage, nicht der Stunden. Wer statt fünf nur drei Tage pro Woche arbeitet, bekommt drei Fünftel des Urlaubs: aus 30 Tagen werden 18. Wer an fünf Tagen mit weniger Stunden arbeitet, hat dagegen die volle Zahl an Urlaubstagen.
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Zuletzt aktualisiert: 29.09.2026 · Fehler gefunden?