Über uns & Methodik
Wer diese Website betreibt
Arbeitszeitkompass wird betrieben von Noch einzutragenVollständiger Name (oder Firma mit Rechtsform). Die vollständigen Angaben stehen im Impressum.
Hinter dieser Website steht keine Redaktion und keine Kanzlei. Sie wird von einer Einzelperson betrieben, die Rechner baut und die rechtlichen Grundlagen dazu aus den amtlichen Gesetzestexten zusammenstellt. Deshalb finden Sie hier keine erfundenen Autorenprofile und keine Titel: Was zählt, ist, dass jede Zahl nachvollziehbar ist.
Wofür diese Rechner gedacht sind
Arbeitszeit, Arbeitstage, Urlaub und Lohn lassen sich ausrechnen – aber die Regeln dahinter sind verstreut: im Arbeitszeitgesetz, im Bundesurlaubsgesetz, in sechzehn Feiertagsgesetzen der Länder. Diese Website nimmt Ihnen das Rechnen ab und nennt dabei die Grundlage, auf der gerechnet wurde.
Derzeit sind 20 Rechner und Ratgeberseiten fertig. Weitere kommen dazu.
Methodik: wie die Ergebnisse geprüft werden
Jeder Rechner durchläuft dieselben drei Stufen.
1. Die Rechnung steht getrennt von der Oberfläche
Die eigentliche Berechnung liegt in eigenen, für sich prüfbaren Funktionen. Die Eingabemaske ruft sie nur auf. Dadurch lässt sich jede Rechnung isoliert testen, unabhängig davon, wie die Seite aussieht.
2. Jedes Beispiel auf der Seite ist ein Test
Die Beispiele in den Tabellen sind keine Illustration, sondern automatisch geprüfte Fälle. Wenn eine Rechnung sich ändert und ein Beispiel nicht mehr stimmt, schlägt der Test fehl und die Seite lässt sich nicht veröffentlichen. Dasselbe gilt für Aussagen im Fließtext, die Zahlen enthalten – etwa das Osterdatum eines Jahres oder die Zahl der Arbeitstage eines Bundeslands.
3. Die Feiertage sind gegen eine externe Quelle geprüft
Der Feiertagskalender deckt die Jahre 2024 bis 2030 ab. Die beweglichen Feiertage werden aus dem Osterdatum berechnet, der Buß- und Bettag aus dem Kalender. Die Jahressummen aller sechzehn Bundesländer wurden mit einer unabhängigen Quelle abgeglichen und stimmen Tag für Tag überein. Außerhalb des abgedeckten Zeitraums sagt der Rechner das ausdrücklich, statt zu schätzen.
Quellen
Rechtliche Aussagen stützen sich auf den amtlichen Wortlaut bei gesetze-im-internet.de. Jede Seite verlinkt die Paragrafen, auf denen sie beruht, direkt dorthin – damit Sie nachlesen können, statt uns glauben zu müssen.
Am häufigsten sind das:
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG) – Arbeitszeit, Pausen, Höchstarbeitszeit, Ruhezeit
- Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) – Urlaubsanspruch, Wartezeit, Teilurlaub, Abgeltung
- § 3b EStG – steuerfreie Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit
- Mindestlohngesetz (MiLoG) – gesetzlicher Mindestlohn
Werte, die sich jährlich ändern – etwa der Mindestlohn – stehen an einer einzigen Stelle im Programmcode, zusammen mit ihrer Quelle und dem Datum, an dem sie zuletzt geprüft wurden. Wird ein Wert nicht geprüft, erscheint er nicht auf einer Seite.
Was diese Website nicht ist
Sie ist keine Rechts- und keine Steuerberatung. Die Rechner bilden die gesetzlichen Grundregeln ab. Arbeits- und Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Besonderheiten einzelner Branchen können abweichen – und tun es oft. Im Zweifel hilft eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht, die Gewerkschaft oder der Betriebsrat weiter.
Fehler melden
Wenn Ihnen ein falsches Ergebnis auffällt, schreiben Sie uns über die Kontaktseite. Gemeldete Rechenfehler werden geprüft, korrigiert und als Testfall hinterlegt, damit derselbe Fehler nicht zweimal auftritt.
Womit diese Website finanziert wird
Die Nutzung ist kostenlos und ohne Anmeldung. Finanziert werden soll die Website über Werbung und über Empfehlungen zu Zeiterfassungssoftware. Empfehlungen, für die eine Vergütung gezahlt wird, sind immer sichtbar als Anzeige gekennzeichnet.
Auf die Rechenergebnisse hat das keinen Einfluss: Die Rechner laufen vollständig in Ihrem Browser, Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.
Hinweis für den Betreiber: 5 Angaben fehlen noch, siehe data/owner.json.