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Wöchentliche Arbeitszeit berechnen

Tragen Sie Beginn, Ende und Pause für jeden Wochentag ein – der Rechner addiert die Tage zur Wochenarbeitszeit und vergleicht sie mit Ihrer vertraglichen Stundenzahl. 40 Stunden auf fünf Tage sind 8:00 Stunden am Tag; alles darüber weist der Rechner als Überstunden aus.

Montag
8:00
Dienstag
8:00
Mittwoch
8:00
Donnerstag
8:00
Freitag
8:00
Samstag
–
Sonntag
–
Wochenarbeitszeit40:00 Std.
Dezimal
40,00 Std.
Arbeitstage
5
Schnitt pro Arbeitstag
8:00 Std.
Überstunden
0:00 Std.
So wurde gerechnet

8:00 + 8:00 + 8:00 + 8:00 + 8:00 = 40:00 Std.

40:00 − 40:00 vertraglich = +0:00 Std.

So nutzen Sie den Wochenrechner

Jede Zeile ist ein Wochentag. Tragen Sie Beginn, Ende und Pause ein; rechts steht sofort die Arbeitszeit dieses Tages. Tage, an denen Sie nicht gearbeitet haben, lassen Sie leer.

Mit dem Schalter Gesetzliche Pause automatisch abziehen setzt der Rechner die Pause für jeden Tag einzeln nach § 4 ArbZG. Das ist wichtig: Die Pausenpflicht bemisst sich pro Tag, nicht pro Woche. Wer an vier Tagen je zehn Stunden arbeitet, braucht an jedem dieser Tage 45 Minuten Pause.

Unten tragen Sie Ihre vertragliche Wochenarbeitszeit ein – meist 40, 38,5 oder 35 Stunden. Der Rechner zeigt dann, ob Sie darüber oder darunter liegen.

Beispiel: eine normale Woche

Tag Beginn Ende Pause Arbeitszeit
Montag 08:00 16:30 30 Min. 8:00 Std.
Dienstag 08:00 17:00 30 Min. 8:30 Std.
Mittwoch 08:00 16:30 30 Min. 8:00 Std.
Donnerstag 08:00 18:00 45 Min. 9:15 Std.
Freitag 08:00 14:00 0 Min. 6:00 Std.
Summe 39:45 Std.

Bei 40 Vertragsstunden fehlen hier 15 Minuten. Bei 38,5 Vertragsstunden wären es 1:15 Überstunden.

Was das Gesetz zur Woche sagt

Das Arbeitszeitgesetz kennt keine ausdrückliche Wochenhöchstarbeitszeit. Es begrenzt den einzelnen Werktag auf acht Stunden und erlaubt bis zu zehn, wenn der Durchschnitt über sechs Monate oder 24 Wochen wieder bei acht liegt.

Da das Gesetz von einer Sechs-Tage-Woche ausgeht, ergibt sich daraus rechnerisch:

  • 48 Stunden als Wochendurchschnitt (6 × 8),
  • 60 Stunden als Spitze in einzelnen Wochen (6 × 10), die ausgeglichen werden müssen.

Der Sonntag ist nach § 9 ArbZG grundsätzlich arbeitsfrei, mit zahlreichen branchenbezogenen Ausnahmen.

Überstunden richtig festhalten

Die Differenz zur Vertragszeit ist noch keine Aussage darüber, ob Ihnen dafür Geld oder Freizeit zusteht. Das ergibt sich aus dem Arbeits- oder Tarifvertrag; einen allgemeinen gesetzlichen Überstundenzuschlag gibt es in Deutschland nicht.

Für den Arbeitgeber gilt allerdings eine Aufzeichnungspflicht: Nach § 16 Abs. 2 ArbZG muss die über die werktägliche Arbeitszeit hinausgehende Zeit aufgezeichnet und zwei Jahre aufbewahrt werden. Eine eigene Aufstellung ersetzt das nicht, hilft im Streitfall aber weiter. Ihre Eingaben bleiben dabei in Ihrem Browser – sie werden nicht übertragen. Wer die Woche lieber dauerhaft dokumentiert, nutzt die Excel-Vorlage für die Arbeitszeit.

Für den Monat rechnet die monatliche Arbeitszeit weiter, für einen einzelnen Tag der Arbeitszeitrechner. Wenn Sie nur fertige Zeiten addieren möchten, ist der Stundenrechner der kürzere Weg.

Rechtliche Grundlagen

  • § 3 ArbZG

    Die werktägliche Arbeitszeit darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Das Gesetz begrenzt damit den Tag, nicht ausdrücklich die Woche.

  • § 4 ArbZG

    Mindestens 30 Minuten Ruhepause bei mehr als sechs bis neun Stunden Arbeitszeit, 45 Minuten bei mehr als neun Stunden – für jeden Tag einzeln zu beurteilen, nicht für die Woche.

  • § 16 Abs. 2 ArbZG

    Arbeitgeber müssen die über die werktägliche Arbeitszeit hinausgehende Arbeitszeit aufzeichnen und die Nachweise mindestens zwei Jahre aufbewahren.

Häufige Fragen

Wie rechne ich meine Arbeitsstunden richtig aus?

Tag für Tag, nicht als Wochenblock. Für jeden Tag gilt Ende − Beginn − Pause; erst die Tagesergebnisse werden addiert. Der Umweg ist nötig, weil die Pausenpflicht des § 4 ArbZG pro Tag greift: Wer an vier Tagen je zehn Stunden arbeitet, braucht an jedem dieser Tage 45 Minuten Pause.

Wie viele Monatsstunden entsprechen 37,5 Stunden wöchentlich?

162,50 Stunden im Monat. Die Rechnung ist 37,5 × 13/3, wobei 13/3 für 52 Wochen geteilt durch 12 Monate steht. Zum Vergleich: 40 Wochenstunden ergeben 173,33 Monatsstunden, 35 Stunden ergeben 151,67.

Wie viele Tage arbeitet man im Monat bei einer Fünf-Tage-Woche?

Im Jahresdurchschnitt rund 21,7 Arbeitstage, also 4,333 Wochen mal fünf Tage. Der einzelne Monat schwankt je nach Feiertagen zwischen 18 und 23 Tagen. Die echten Werte für Ihr Bundesland zählt der Arbeitstage-Rechner.

Wie viel sind 7,7 Arbeitsstunden?

7:42 Stunden. Die Nachkommastelle ist ein Anteil einer Stunde: 0,7 × 60 = 42 Minuten. Der Wert begegnet Ihnen bei einer 38,5-Stunden-Woche auf fünf Tage.

Wie viele Stunden darf ich pro Woche arbeiten?

Das Arbeitszeitgesetz begrenzt den einzelnen Werktag auf acht, im Ausgleich zehn Stunden. Rechnet man das auf eine Sechs-Tage-Woche hoch, ergibt sich eine Obergrenze von 48 Stunden im Schnitt und bis zu 60 Stunden in einzelnen Wochen. Sonntage sind dabei grundsätzlich arbeitsfrei.

Wie berechne ich Überstunden für eine Woche?

Ziehen Sie Ihre vertragliche Wochenarbeitszeit von der tatsächlichen ab. Bei 40 Vertragsstunden und 43:30 tatsächlich gearbeiteten Stunden sind das 3:30 Überstunden. Ob und wie diese vergütet werden, regelt Ihr Arbeits- oder Tarifvertrag – einen gesetzlichen Zuschlag gibt es nicht.

Was mache ich mit einem freien Tag?

Lassen Sie die Felder leer. Ein leerer Tag zählt als freier Tag und geht nicht in den Durchschnitt pro Arbeitstag ein. Tragen Sie dort keine Nullen ein.

Funktioniert das auch bei Schichten über Mitternacht?

Ja. Liegt das Ende vor dem Beginn, rechnet der Rechner über Mitternacht – aus 22:00 bis 06:00 werden acht Stunden Anwesenheit. Die Stunden werden dem Tag zugeordnet, an dem die Schicht begonnen hat.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die Ergebnisse ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.

Zuletzt aktualisiert: 29.09.2026 · Fehler gefunden?