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Stundenlohn-Rechner: Stundenlohn aus dem Monatsgehalt berechnen

Der Stundenlohn-Rechner ermittelt aus Ihrem Bruttomonatsgehalt und Ihren Wochenstunden den Stundenlohn – 3.000 Euro bei 40 Stunden ergeben 17,31 Euro pro Stunde.

Stundenlohn (brutto)17,31 €
Monatsstunden
173,33 Std.
Jahresgehalt (12 Monate)
36.000,00 €
So wurde gerechnet

3.000,00 € ÷ (40 Std. × 13/3) = 3.000,00 € ÷ 173,33 Std. = 17,31 € pro Stunde

Die Rechnung in zwei Schritten

Der Stundenlohn ist das Monatsgehalt geteilt durch die Monatsstunden. Der Stolperstein sind die Monatsstunden:

  1. Wochenstunden × 13/3 ergibt die Monatsstunden. Der Faktor 13/3 ist 52 Wochen geteilt durch 12 Monate, also 4,333 Wochen je Monat.
  2. Monatsgehalt ÷ Monatsstunden ergibt den Stundenlohn.

Bei 40 Wochenstunden sind das 173,33 Monatsstunden. 3.000 Euro ÷ 173,33 = 17,31 Euro.

Häufige Werte

Wochenstunden Monatsstunden
20 86,67
25 108,33
30 130,00
35 151,67
38 164,67
40 173,33

Der Fehler mit den vier Wochen

Viele rechnen mit 4 Wochen im Monat und kommen bei 40 Stunden auf 160 Monatsstunden. Das Ergebnis sieht besser aus, stimmt aber nicht:

Rechenweg Monatsstunden Stundenlohn bei 3.000 €
40 × 4 (falsch) 160,00 18,75 €
40 × 13/3 (richtig) 173,33 17,31 €

Die Differenz von 1,44 Euro je Stunde entsteht allein durch den Rechenweg. Wer seinen Stundenlohn mit einem Angebot vergleicht, sollte auf beiden Seiten gleich rechnen.

Mindestlohn im Blick

Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro brutto je Stunde, ab dem

  1. Januar 2027 sind es 14,60 Euro. Liegt Ihr errechneter Stundenlohn darunter, zeigt der Rechner einen Hinweis.

Das ist besonders in Teilzeit und bei Minijobs relevant: Ein festes Monatsgehalt kann bei vielen Wochenstunden rechnerisch unter den Mindestlohn rutschen, ohne dass es jemandem auffällt.

Den umgekehrten Weg gehen

Rechtliche Grundlagen

  • § 1 MiLoG

    Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts mindestens in Höhe des Mindestlohns. Der Rechner weist darauf hin, wenn das Ergebnis darunter liegt.

  • § 2 NachwG

    Der Arbeitgeber hat die wesentlichen Vertragsbedingungen des Arbeitsverhältnisses schriftlich niederzulegen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen. Dazu gehören die Angaben, die Sie für diese Rechnung brauchen: die vereinbarte Arbeitszeit und das Arbeitsentgelt.

Häufige Fragen

Wie berechne ich den Stundenlohn vom Monatslohn?

Teilen Sie das Bruttomonatsgehalt durch die Monatsstunden. Die Monatsstunden ergeben sich aus den Wochenstunden mal 13/3 – bei 40 Stunden pro Woche sind das 173,33 Stunden im Monat. 3.000 Euro ergeben so 17,31 Euro pro Stunde.

Wie viel ist 3.000 Euro brutto im Stundenlohn?

Bei einer 40-Stunden-Woche 17,31 Euro brutto je Stunde: 3.000 ÷ 173,33 Monatsstunden. Bei 38,5 Stunden pro Woche wären es 17,98 Euro, bei 35 Stunden 19,78 Euro. Je kürzer die vereinbarte Woche, desto höher der Stundenlohn beim selben Gehalt.

Wie viel ist 15 Euro pro Stunde im Monat?

Bei einer 40-Stunden-Woche genau 2.600 Euro brutto im Monat. Die Rechnung läuft rückwärts: Stundenlohn mal Monatsstunden, also 15 × 40 × 13/3. Der Rechner nimmt dabei den ungekürzten Faktor 13/3 und nicht die gerundeten 173,33 Stunden – mit dem gerundeten Wert kämen Sie auf 2.599,95 Euro. Bei 30 Wochenstunden wären es 1.950 Euro.

Wie viel brutto bei 14 Euro Stundenlohn?

Bei einer 40-Stunden-Woche 2.426,67 Euro brutto im Monat, also 14 × 40 × 13/3. Der Stundenlohn liegt über dem gesetzlichen Mindestlohn, aber die Monatssumme sagt für sich genommen wenig: Bei 45 vereinbarten Wochenstunden stünde derselbe Betrag für deutlich mehr Arbeit, und der Stundenlohn fiele auf 12,44 Euro – damit unter den gesetzlichen Mindestlohn.

Warum 173,33 Stunden und nicht 160?

Weil ein Monat im Schnitt mehr als vier Wochen hat. Das Jahr hat 52 Wochen, geteilt durch 12 Monate ergibt das 4,333 Wochen je Monat. Mal 40 Stunden sind 173,33. Mit 160 Stunden würden Sie Ihren Stundenlohn zu hoch ansetzen.

Ist das Brutto oder Netto?

Brutto. Vom Stundenlohn gehen noch Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge ab. Wie viel netto übrig bleibt, hängt von Steuerklasse, Kirchensteuer, Kinderfreibeträgen und Krankenkasse ab und lässt sich nicht pauschal ausrechnen.

Zählen Urlaubs- und Weihnachtsgeld mit?

Nicht in dieser Rechnung. Sonderzahlungen werden nicht monatlich gezahlt und würden den Stundenlohn verzerren. Wenn Sie den Jahresdurchschnitt wollen, rechnen Sie das Jahresbruttogehalt einschließlich Sonderzahlungen durch die Jahresstunden.

Wie viel ist der gesetzliche Mindestlohn?

Seit dem 1. Januar 2026 sind es 13,90 Euro brutto je Stunde; ab dem 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 Euro. Der Rechner vergleicht Ihr Ergebnis mit dem jeweils geltenden Wert und weist Sie hin, wenn es darunter liegt.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die Ergebnisse ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.

Zuletzt aktualisiert: 29.09.2026 · Fehler gefunden?