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Arbeitszeit berechnen – so geht's Schritt für Schritt

Arbeitszeit berechnen Sie in drei Schritten: Ende minus Beginn ergibt die Anwesenheit, davon die Pause abziehen, das Ergebnis bei Bedarf in Dezimalstunden umrechnen. Von 8:00 bis 17:00 Uhr mit 45 Minuten Pause sind das 8:15 Stunden oder 8,25 Dezimalstunden.

Arbeitszeit8:00 Std.
Dezimal
8,00 Std.
Industriestunden
8,00
Anwesenheit
8:30 Std.
Pause
30 Min.
So wurde gerechnet

16:30 − 08:00 = 8:30 Anwesenheit − 0:30 Pause = 8:00 Arbeitszeit

Schritt 1: Die Anwesenheit ermitteln

Ziehen Sie den Beginn vom Ende ab. Das Ergebnis ist die Anwesenheit – die Zeit, die Sie insgesamt im Betrieb waren.

16:30 − 08:00 = 8:30 Anwesenheit

Liegt das Ende vor dem Beginn, läuft die Schicht über Mitternacht. Addieren Sie dann 24 Stunden zum Ende:

06:00 + 24:00 = 30:00
30:00 − 22:00 = 8:00 Anwesenheit

Schritt 2: Die Pause abziehen

§ 2 Abs. 1 ArbZG definiert Arbeitszeit als die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. Die Pause wird also abgezogen:

8:30 Anwesenheit − 0:30 Pause = 8:00 Arbeitszeit

Wie lang die Pause mindestens sein muss, hängt von der Arbeitszeit ab:

Arbeitszeit Mindestpause nach § 4 ArbZG
bis 6 Stunden keine
mehr als 6 bis 9 Stunden 30 Minuten
mehr als 9 Stunden 45 Minuten

Die Pause darf in Abschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden am Stück darf niemand ohne Pause arbeiten.

Wenn Sie die Pause nicht jedes Mal selbst eintragen möchten, zieht der Arbeitszeitrechner mit Pause sie automatisch nach diesen Regeln ab.

Schritt 3: In Dezimalstunden umrechnen

Für die Lohnabrechnung brauchen Sie die Zeit als Dezimalzahl, weil sich 8:00 nicht mit einem Stundenlohn multiplizieren lässt. Teilen Sie die Minuten durch 60:

8:45 → 45 ÷ 60 = 0,75 → 8,75 Dezimalstunden

Der häufigste Fehler dabei: 8:45 als 8,45 zu schreiben. Das wären 8 Stunden und 27 Minuten. Ausführlich erklärt das Arbeitszeit in Dezimalstunden umrechnen.

Beispiele aus dem Alltag

Situation Beginn Ende Pause Arbeitszeit Dezimal
Bürotag 08:00 16:30 30 Min. 8:00 Std. 8,00
Langer Tag 07:00 17:00 45 Min. 9:15 Std. 9,25
Kurzer Freitag 08:00 12:00 keine 4:00 Std. 4,00
Nachtschicht 22:00 06:00 30 Min. 7:30 Std. 7,50
Über zehn Stunden 06:00 17:00 45 Min. 10:15 Std. 10,25

Die letzte Zeile liegt über der Höchstarbeitszeit des § 3 ArbZG. Zulässig sind bis zu zehn Stunden, und auch das nur, wenn der Durchschnitt über sechs Monate oder 24 Wochen wieder bei acht Stunden liegt.

Wenn Sie es nicht von Hand rechnen wollen

Der Arbeitszeitrechner nimmt Ihnen alle drei Schritte ab und zeigt unter dem Ergebnis, wie gerechnet wurde – derselbe Rechner steht oben auf dieser Seite. Für größere Zeiträume gibt es eigene Seiten:

Rechtliche Grundlagen

  • § 2 Abs. 1 ArbZG

    Arbeitszeit im Sinne des Gesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. Damit ist die Grundformel dieser Seite bereits im Gesetz angelegt.

  • § 3 ArbZG

    Die werktägliche Arbeitszeit darf acht Stunden nicht überschreiten; bis zu zehn Stunden sind zulässig, wenn im Durchschnitt von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen acht Stunden nicht überschritten werden.

  • § 4 ArbZG

    Mindestens 30 Minuten Ruhepause bei mehr als sechs bis neun Stunden Arbeitszeit, 45 Minuten bei mehr als neun Stunden. Die Pause darf in Abschnitte von mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.

Häufige Fragen

Wie berechnet man die Arbeitszeit?

Arbeitszeit = Ende − Beginn − Pause. § 2 Abs. 1 ArbZG definiert Arbeitszeit als die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen – die Formel steht also so im Gesetz. Von 8:00 bis 17:00 mit 45 Minuten Pause ergibt das 8:15 Stunden.

Wie viele Arbeitsstunden bei 100 Prozent?

Das legt kein Gesetz fest, sondern Ihr Arbeits- oder Tarifvertrag. Verbreitet sind 40, 39, 38,5 oder 35 Stunden pro Woche als Vollzeit. Erst daraus ergibt sich, was eine Teilzeitquote bedeutet: 75 Prozent von 40 Stunden sind 30 Stunden, 75 Prozent von 35 Stunden nur 26,25 Stunden.

Wie berechne ich meine tägliche Arbeitszeit bei einer 39-Stunden-Woche?

Teilen Sie die Wochenstunden durch die Zahl Ihrer Arbeitstage. Bei 39 Stunden auf fünf Tage sind das 7,8 Stunden am Tag – also 7:48 Stunden, nicht 7:80. Die Nachkommastelle wird mit 60 multipliziert: 0,8 × 60 = 48 Minuten.

Wie viel sind 7,7 Arbeitsstunden?

7:42 Stunden. Auch hier ist die Nachkommastelle ein Anteil einer Stunde und keine Minutenangabe: 0,7 × 60 = 42. Dieselbe Regel gilt für jeden Dezimalwert, den eine Zeiterfassung ausgibt.

Wie rechne ich die monatliche Arbeitszeit aus?

Wochenstunden mal 13/3, also mal 4,333. Bei 40 Stunden pro Woche sind das 173,33 Stunden im Monat. Wer stattdessen die echten Arbeitstage eines bestimmten Monats braucht, rechnet Arbeitstage mal Stunden pro Tag – beide Wege zeigt die monatliche Arbeitszeit.

Wie rechne ich Arbeitszeit über Mitternacht?

Addieren Sie 24 Stunden zum Ende, bevor Sie den Beginn abziehen. Aus 22:00 bis 06:00 wird 6:00 + 24:00 = 30:00, minus 22:00 ergibt acht Stunden Anwesenheit.

Zählt der Weg zur Arbeit als Arbeitszeit?

Der normale Weg von zu Hause zum Betrieb in der Regel nicht. Anders kann es bei Fahrten zwischen mehreren Einsatzorten während des Arbeitstages liegen. Weil es hier auf den Einzelfall ankommt, rechnet dieser Rechner nur mit den Zeiten, die Sie selbst eintragen.

Was ist der Unterschied zwischen Anwesenheit und Arbeitszeit?

Die Anwesenheit ist die gesamte Spanne zwischen Beginn und Ende. Die Arbeitszeit ist die Anwesenheit abzüglich der Ruhepausen. Wer von 8 bis 17 Uhr im Betrieb ist und 45 Minuten Pause macht, ist neun Stunden anwesend und arbeitet 8:15 Stunden.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die Ergebnisse ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.

Zuletzt aktualisiert: 29.09.2026 · Fehler gefunden?