Arbeitszeit berechnen – so geht's Schritt für Schritt
Arbeitszeit berechnen Sie in drei Schritten: Ende minus Beginn ergibt die Anwesenheit, davon die Pause abziehen, das Ergebnis bei Bedarf in Dezimalstunden umrechnen. Von 8:00 bis 17:00 Uhr mit 45 Minuten Pause sind das 8:15 Stunden oder 8,25 Dezimalstunden.
- Dezimal
- 8,00 Std.
- Industriestunden
- 8,00
- Anwesenheit
- 8:30 Std.
- Pause
- 30 Min.
16:30 − 08:00 = 8:30 Anwesenheit − 0:30 Pause = 8:00 Arbeitszeit
Schritt 1: Die Anwesenheit ermitteln
Ziehen Sie den Beginn vom Ende ab. Das Ergebnis ist die Anwesenheit – die Zeit, die Sie insgesamt im Betrieb waren.
16:30 − 08:00 = 8:30 Anwesenheit
Liegt das Ende vor dem Beginn, läuft die Schicht über Mitternacht. Addieren Sie dann 24 Stunden zum Ende:
06:00 + 24:00 = 30:00
30:00 − 22:00 = 8:00 Anwesenheit
Schritt 2: Die Pause abziehen
§ 2 Abs. 1 ArbZG definiert Arbeitszeit als die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. Die Pause wird also abgezogen:
8:30 Anwesenheit − 0:30 Pause = 8:00 Arbeitszeit
Wie lang die Pause mindestens sein muss, hängt von der Arbeitszeit ab:
| Arbeitszeit | Mindestpause nach § 4 ArbZG |
|---|---|
| bis 6 Stunden | keine |
| mehr als 6 bis 9 Stunden | 30 Minuten |
| mehr als 9 Stunden | 45 Minuten |
Die Pause darf in Abschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden am Stück darf niemand ohne Pause arbeiten.
Wenn Sie die Pause nicht jedes Mal selbst eintragen möchten, zieht der Arbeitszeitrechner mit Pause sie automatisch nach diesen Regeln ab.
Schritt 3: In Dezimalstunden umrechnen
Für die Lohnabrechnung brauchen Sie die Zeit als Dezimalzahl, weil sich 8:00 nicht mit einem
Stundenlohn multiplizieren lässt. Teilen Sie die Minuten durch 60:
8:45 → 45 ÷ 60 = 0,75 → 8,75 Dezimalstunden
Der häufigste Fehler dabei: 8:45 als 8,45 zu schreiben. Das wären 8 Stunden und 27 Minuten.
Ausführlich erklärt das Arbeitszeit in Dezimalstunden umrechnen.
Beispiele aus dem Alltag
| Situation | Beginn | Ende | Pause | Arbeitszeit | Dezimal |
|---|---|---|---|---|---|
| Bürotag | 08:00 | 16:30 | 30 Min. | 8:00 Std. | 8,00 |
| Langer Tag | 07:00 | 17:00 | 45 Min. | 9:15 Std. | 9,25 |
| Kurzer Freitag | 08:00 | 12:00 | keine | 4:00 Std. | 4,00 |
| Nachtschicht | 22:00 | 06:00 | 30 Min. | 7:30 Std. | 7,50 |
| Über zehn Stunden | 06:00 | 17:00 | 45 Min. | 10:15 Std. | 10,25 |
Die letzte Zeile liegt über der Höchstarbeitszeit des § 3 ArbZG. Zulässig sind bis zu zehn Stunden, und auch das nur, wenn der Durchschnitt über sechs Monate oder 24 Wochen wieder bei acht Stunden liegt.
Wenn Sie es nicht von Hand rechnen wollen
Der Arbeitszeitrechner nimmt Ihnen alle drei Schritte ab und zeigt unter dem Ergebnis, wie gerechnet wurde – derselbe Rechner steht oben auf dieser Seite. Für größere Zeiträume gibt es eigene Seiten:
- Eine ganze Woche: Wochenarbeitszeit berechnen
- Einen Monat: Monatliche Arbeitszeit berechnen
- Viele einzelne Zeiten addieren: Stundenrechner
- Aus Stunden den Lohn ermitteln: Stundenrechner Lohn
Rechtliche Grundlagen
- § 2 Abs. 1 ArbZG
Arbeitszeit im Sinne des Gesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. Damit ist die Grundformel dieser Seite bereits im Gesetz angelegt.
- § 3 ArbZG
Die werktägliche Arbeitszeit darf acht Stunden nicht überschreiten; bis zu zehn Stunden sind zulässig, wenn im Durchschnitt von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen acht Stunden nicht überschritten werden.
- § 4 ArbZG
Mindestens 30 Minuten Ruhepause bei mehr als sechs bis neun Stunden Arbeitszeit, 45 Minuten bei mehr als neun Stunden. Die Pause darf in Abschnitte von mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.
Häufige Fragen
Wie berechnet man die Arbeitszeit?
Arbeitszeit = Ende − Beginn − Pause. § 2 Abs. 1 ArbZG definiert Arbeitszeit als die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen – die Formel steht also so im Gesetz. Von 8:00 bis 17:00 mit 45 Minuten Pause ergibt das 8:15 Stunden.
Wie viele Arbeitsstunden bei 100 Prozent?
Das legt kein Gesetz fest, sondern Ihr Arbeits- oder Tarifvertrag. Verbreitet sind 40, 39, 38,5 oder 35 Stunden pro Woche als Vollzeit. Erst daraus ergibt sich, was eine Teilzeitquote bedeutet: 75 Prozent von 40 Stunden sind 30 Stunden, 75 Prozent von 35 Stunden nur 26,25 Stunden.
Wie berechne ich meine tägliche Arbeitszeit bei einer 39-Stunden-Woche?
Teilen Sie die Wochenstunden durch die Zahl Ihrer Arbeitstage. Bei 39 Stunden auf fünf Tage sind das 7,8 Stunden am Tag – also 7:48 Stunden, nicht 7:80. Die Nachkommastelle wird mit 60 multipliziert: 0,8 × 60 = 48 Minuten.
Wie viel sind 7,7 Arbeitsstunden?
7:42 Stunden. Auch hier ist die Nachkommastelle ein Anteil einer Stunde und keine Minutenangabe: 0,7 × 60 = 42. Dieselbe Regel gilt für jeden Dezimalwert, den eine Zeiterfassung ausgibt.
Wie rechne ich die monatliche Arbeitszeit aus?
Wochenstunden mal 13/3, also mal 4,333. Bei 40 Stunden pro Woche sind das 173,33 Stunden im Monat. Wer stattdessen die echten Arbeitstage eines bestimmten Monats braucht, rechnet Arbeitstage mal Stunden pro Tag – beide Wege zeigt die monatliche Arbeitszeit.
Wie rechne ich Arbeitszeit über Mitternacht?
Addieren Sie 24 Stunden zum Ende, bevor Sie den Beginn abziehen. Aus 22:00 bis 06:00 wird 6:00 + 24:00 = 30:00, minus 22:00 ergibt acht Stunden Anwesenheit.
Zählt der Weg zur Arbeit als Arbeitszeit?
Der normale Weg von zu Hause zum Betrieb in der Regel nicht. Anders kann es bei Fahrten zwischen mehreren Einsatzorten während des Arbeitstages liegen. Weil es hier auf den Einzelfall ankommt, rechnet dieser Rechner nur mit den Zeiten, die Sie selbst eintragen.
Was ist der Unterschied zwischen Anwesenheit und Arbeitszeit?
Die Anwesenheit ist die gesamte Spanne zwischen Beginn und Ende. Die Arbeitszeit ist die Anwesenheit abzüglich der Ruhepausen. Wer von 8 bis 17 Uhr im Betrieb ist und 45 Minuten Pause macht, ist neun Stunden anwesend und arbeitet 8:15 Stunden.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die Ergebnisse ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.
Zuletzt aktualisiert: 29.09.2026 · Fehler gefunden?